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Die nach britischem Recht gegründete Limited, Private Company Limited by Shares, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (zuletzt: EuGH v. 30.09.03 „Inspire Art“ ZIP 2003, 1885) und deren Übernahme durch die deutsche Rechtsprechung (grundlegend: BGH v. 14.05.2005, NJW 2005, 1648) als vollwertige mit beschränkter Haftung ausgestattete Rechtsform anerkannt und erfreut sich bei Unternehmensgründern zunehmender Beliebtheit. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass die Wahl der Rechtsform Limited mit der mehr oder weniger ausschließlichen Anwendbarkeit des komplexen britischen Gesellschaftsrechts und zum Teil auch Steuerrechts einhergeht.
Meine Kanzlei berät Sie in allen Fragen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht der Limited von deren Planung und Gründung bis hin zur Liquidation und Insolvenz. Meine Kanzlei erledigt dabei, zum Teil in Zusammenarbeit mit anerkannten deutschen Gründungsagenturen, sämtliche register-, handels-, bilanz- und steuerrechtlich vorgeschriebene Handlungen der Limited sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien. Wegen der Vielzahl von gleichgerichteten Fragen wurde auf dieser Seite eigens eine ständig aktualisierte Seite zu mit häufig vorkommenden Rechtsfragen und Neuigkeiten im Zusammenhang mit der Rechtsform Limited eingerichtet.
Zudem verweise ich auf die Unterseite „Bilanzierung von Limiteds“, wo sie Antworten zu Fragen der Bilanzierungspflicht in Großbritannien und die zur Erledigung dieser Bilanzierungspflichten durch meine Kanzlei benötigten Unterlagen finden. Ansprechpartnerin zu allen Fragen betreffend die Limited ist meine Mitarbeiterin Frau Juliane Kliemt.
Neben der Erstellung von Bilanzen für Limited beraten wir Sie insbesondere auch in folgenden Fällen:
Registrierung beim zuständigen deutschen Finanzamt / Beantragung einer Steuernummer, Löschung einer Registrierung einer Limited beim Finanzamt in Großbritannien, Abfassung ordnungsgemäßer Gewinnausschüttungsbeschlüsse, Übertragung von Gesellschaftsanteilen und Einziehung von Gesellschaftsanteilen von Gesellschaftern.