Bilanzierung von Limiteds

Jede Limited, die in Großbritannien gegründet wurde, hat dort einmal jährlich einen Jahresabschluss, erstellt nach International Accounting Standards bzw. International Financial Reporting Standards oder nach den durch das Accounting Standards Board in Großbritannien herausgegebenen Financial Reporting Standards, einzureichen.

Solche Abschlüsse werden entsprechend den Anforderungen des britischen Gesellschaftsrechts in meiner Kanzlei erstellt. Sollten Sie einen solchen Abschluss in meiner Kanzlei erstellen lassen wollen, bitte ich, eine entsprechende Anfrage per Post an mich zu richten. Ich benötige zur Erstellung eines Abschlusses nach britischem Recht folgende Unterlagen:

  • Jahresabschluss nach deutschem Handels- bzw. Steuerbilanzrecht. Bitte achten Sie darauf, dass dieser das korrekte Abschlussdatum trägt, dieses ist oftmals nicht der 31.12. Vergewissern können Sie sich durch den Informationsdienst des Companies House in Cardiff unter: http://wck2.companieshouse.gov.uk/f51987d1582aa7fcb781afa6b1455406/wcframe?name=accessCompanyInfo indem Sie gezielt die Eintragungen Ihrer Limited abfragen.
  • Ein Anlagenverzeichnis, in dem folgende Informationen enthalten sein sollten: Buchwerte zum Anfang und Ende des Geschäftsjahres, Abschreibungen, kumulierte Abschreibungen, Anschaffungen, Verkäufe und Transfers
    (von Vermögensgegenständen ins oder vom Umlaufvermögen).
  • Abfassung ordnungsgemäßer Gewinnausschüttungsbeschlüsse
  • Das Memorandum of Association Ihrer Limited (bitte nur in Kopie).

Nach Eingang der Unterlagen werden diese in meiner Kanzlei gesichtet und Sie unmittelbar über deren Vollständigkeit informiert.

Sollten Sie eine beschleunigte Leistung wünschen, können Sie sich auch per e-Mail an mich oder meine Mitarbeiterin, Frau Juliane Kliemt, unter erbe@steuerberater-erbe.de oder kliemt@steuerberater-erbe.de wenden.